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   Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 273/85   

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https://dejure.org/1988,14253
Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 273/85 (https://dejure.org/1988,14253)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 273/85 (https://dejure.org/1988,14253)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 273/85 (https://dejure.org/1988,14253)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Silver Seiko Limited und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingzölle auf elektronische Schreibmaschinen

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 05.10.1988 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 273/85
    SCHLUSSANTRÄGE VON SIR GORDON SLYNN - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 273/85 UND 107/86 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS SIR G O R D O N SLYNN.

    Mit am 5. Mai 1986 eingereichter Klageschrift erhob Silver Seiko eine weitere Klage mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 113/86; das Vorbringen in dieser zweiten Rechtssache (107/86) gleicht im wesentlichen dem Vorbringen in der Rechtssache 273/85. Beide Rechtssachen wurden durch Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1987 miteinander verbunden.

    Rechtssache 107/86.

    Nach Ansicht des Rates ist die zweite Klage von Silver Seiko (Rechtssache 107/86) unzulässig; jedenfalls müßten Silver Seiko die Kosten dieses Verfahrens auferlegt werden, da die zweite Klage überflüssig sei.

    Aus den Gründen, die ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache TEC bezüglich der zweiten Klage von TEC (106/86) dargelegt habe, halte ich im Gegensatz hierzu die zweite Klage von Silver Seiko (107/86) für zulässig und bin der Auffassung, daß über die Kosten wie in der Rechtssache 273/85 zu entscheiden ist.

    Ergebnis Ich beantrage daher, die Klagen in den Rechtssachen 273/85 und 107/86 abzuweisen und die Kosten des Rates, der Kommission und des CETMA, einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung, den Klägerinnen aufzuerlegen.

  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 273/85
    Aus den zusätzlichen Gründen, die ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache TEC und in den verbundenen Rechtssachen 277 und 300/85 (Canon/ Rat, Slg. 1988, 5731, 5768) dargelegt habe, steht diese Methode meiner Meinung nach im Einklang mit Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 2 Absatz 7 der Grundverordnung.
  • EuGH, 05.10.1988 - 260/85

    TEC / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 273/85
    meine Herren Richter! Rechtlicher Rahmen und Verfahren Was den rechtlichen Rahmen und das Verfahren betrifft, so verweise ich auf meine Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86, Tokyo Electric Company/Rat (TEC) (Slg. 1988, 5855, 5884).
  • EuGH, 18.10.1985 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 273/85
    Durch Beschluß des Präsidenten vom 18. Oktober 1985 wurde der Antrag zurückgewiesen; die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung wurden dem Endurteil vorbehalten (Slg. 1985, 3475).
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